Sternsingeraktion 2012 – Klopft an Türen, pocht auf Rechte!

Wir danken allen Beteiligten, die in irgendeiner Weise geholfen haben ganz herzlich für das große Engagement und freuen uns über das Spendenergebnis von

(Pfarrbezirk Christkönig: ca. 3.440 €, Pfarrbezirk St. Pius: ca. 1.650 €). Auch den Spenderinnen und Spendern ein herzliches „Vergelts Gott“.

 

 


Liebe Pfarrangehörigen,
 
nachdem der Pfarrgemeinderat konstituiert ist, hat er die Aufgabe, die Verwaltungsratswahl einzuleiten und durchzuführen. Der Pfarrgemeinderat wird entsprechend den Bestimmungen in seiner 1. Sitzung nach der Konstituierung am 25. Januar 2012 den Wahlausschuss bestellen, den Wahltermin sowie den Tag der letzten Abgabe von Kandidatenvorschlägen festlegen. Schon heute möchte ich Sie über das Grundsätzliche zur Wahl der Verwaltungsratsmitglieder informieren.
 
Unsere Pfarrgemeinde hat mehr als 5.000 Pfarrangehörige. Der Verwaltungsrat besteht gemäß § 4 Abs. 1 Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) somit aus 8 Mitgliedern.
Für die Wahl des Verwaltungsrates werden in einem Aushang alle zur Wahl des Pfarrgemeinderates berechtigten Pfarrangehörigen aufgerufen, Kandidatenvorschläge einzureichen.
 
Wählbar ist gemäß § 6 KVVG jedes Gemeindemitglied, das
a)       seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde hat,
b)       nach staatlichem Recht volljährig ist.
 
Die Amtszeit beträgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 KVVG  8 Jahre.
 
Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch den Pfarrgemeinderat und zwar von den Pfarrgemeinderatsmitgliedern, die ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde haben.
 
Vier Verwaltungsratsmitglieder scheiden turnusmäßig aus dem Verwaltungsrat aus. Außerdem hat ein weiteres Verwaltungsratsmitglied sein Amt niedergelegt. Somit sind
 
5 Verwaltungsratsmitglieder
 
neu zu wählen. Wer von den neu gewählten Verwaltungsratsmitgliedern für das vorzeitig ausgeschiedene Verwaltungsratsmitglied auf 4 Jahren im Amt sein wird, bestimmt gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 KVVG das Los.
 
Gemäß § 4 Abs. 2 Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Trier darf der von Vorschlagsberechtigte eingereichte  Wahlvorschlag nicht mehr Kandidatinnen / Kandidaten enthalten, als Mitglieder in den Verwaltungsrat zu wählen sind (also nicht mehr als 5 Vorschläge). Im Wahlvorschlag müssen Name, Vorname,  Geburtsdatum, Wohnung (Hauptwohnsitz) und Beruf der Kandidatin / des Kandidaten aufgeführt sein. Die Kandidatin / der Kandidat muss schriftlich erklären, dass sie/er eine eventuelle Wahl annehmen wird.
 
Gemäß § 4 Abs. 3 der o.a. Ordnung muss der Wahlvorschlag von der / dem Vorschlagenden mit  Datum und Unterschrift versehen sein. Ebenfalls muss die Anschrift der / des Vorschlagenden angegeben werden.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte den nach der PGR-Sitzung erscheinenden Aushängen.
 
Dieter Gesang, PGR – Vorsitzender


Anmeldungen für Kindergarten und Schulen

Anmeldewoche im Kindergarten Christkönig vom 23. bis 27.1.2012 Anmeldezeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, oder nach tel. Absprache mit Frau Maria Selzam, 56233

Anmeldungen für die Klassen 5 des Schuljahres 2012/2013 der Bistumsschulen:
Marienschule               vom 30.1. bis 3.2.2012
Willi-Graf-Schulen      vom 30.1. bis 3.2.2012


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